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WhisperToMe – anonyme Erstorientierung bei sexueller Gewalt

Anonym. Sicher. Ohne Scham.

KI-gestützte rechtliche Orientierung für Betroffene von sexuellen Übergriffen und Gewalt — anonym, kostenlos, auf deutschen Servern.

Verständliche Rechtsinformationen und Orientierung — keine rechtliche Einzelfallbewertung.

Unsere Mission

Wir senken Hemmschwellen: anonym, kostenlos, barrierearm und mehrsprachig – mit verständlichen Rechtsinformationen und Orientierung zu möglichen nächsten Schritten. WhisperToMe bietet Orientierung bei: Vergewaltigung und sexueller Nötigung, sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz), unerwünschten sexuellen Berührungen oder Küssen, Zwang zu sexuellen Handlungen, sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend (insbesondere auch sexuelle Handlungen vor dem Kind, das gezielte Zeigen pornografischer Inhalte oder die Aufforderung zu sexuellen Handlungen vor der Webcam), (organisierter) sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt sowie digitaler sexualisierter Gewalt. Dazu zählen je nach Kontext das Teilen intimer Aufnahmen ohne Einwilligung, digitale Erniedrigung und andere Formen elektronisch vermittelter sexueller Übergriffe.

Unsere Vision

Eine Welt, in der Betroffene ohne Angst gehört werden, Zugang zu Unterstützung haben und Täter*innen zur Verantwortung gezogen werden.

Warum wir

Datenschutz & Datensparsamkeit

Keine Datenspeicherung oder Weiterverarbeitung, keine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken der KI

Trauma-sensitiv

Entwickelt für einen sensiblen und geschützten Zugang

Fachliche Perspektiven

Perspektiven aus Praxis, Opferschutz und Recht fließen ein

Kostenfrei nutzbar

Zugänglich für alle Betroffenen

Kernfunktionen

Unsere Plattform bietet Orientierung, verständliche Rechtsinformationen und Hinweise auf passende Unterstützung

Anonyme Sitzung

Keine Registrierung erforderlich. Sofortiger Zugang ohne persönliche Daten preiszugeben.

Orientierung zu nächsten Schritten

Erhalte verständliche Rechtsinformationen und Orientierung zu möglichen nächsten Schritten — Anzeige, Beweissicherung und Vermittlung zu spezialisierten Beratungsstellen.

Ressourcen-Vermittlung

Hinweise auf professionelle psychologische und juristische Unterstützung.

PDF-Export

Das komplette Gespräch (Zeitstempel, Zusammenfassung, Fragen & Antworten) kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Dieses Dokument kann als strukturierte Grundlage für Gespräche mit Beratungsstellen, Anwält*innen oder der Polizei genutzt werden. ACHTUNG SICHERHEITSHINWEIS: Das heruntergeladene PDF-Dokument wird lokal auf Deinem Gerät gespeichert. Sollte jemand Zugriff auf die Daten Deines Gerätes haben, solltest Du dieses nach dem Download und ggf. Druckvorgang löschen. Achte auch auf das Löschen aus dem Papierkorb. Der Aufruf unserer Website ist in dem Verlauf Deines Browsers nachvollziehbar, auch diesen solltest Du manuell löschen, wenn Dir Gefahr droht.

Datenschutz & Sicherheit

Deine Sicherheit und Privatsphäre stehen an erster Stelle

Technische Sicherheit

  • Verschlüsselte Übertragung sensibler Inhalte
  • Client-seitige Verarbeitung wo möglich
  • Externe Sicherheitsprüfungen vor dem öffentlichen Launch
  • Deutsche Server (Hetzner Cloud) + Mistral AI (Frankreich) — alle Daten bleiben in der EU

Datenschutz-Prinzipien

  • Datenminimierung: Nur notwendige Daten werden verarbeitet
  • Keine Speicherung von Daten
  • Datenschutz nach hohen DSGVO-Standards
  • Transparente Datenverarbeitung

Wichtiger Hinweis zu Grenzen

Diese Plattform bietet anonyme Orientierung und allgemeine Rechtsinformationen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall oder psychologische Behandlung.

Bei akuter Lebensgefahr wende Dich bitte sofort an den Notruf (110 in Deutschland). Unsere Plattform meldet keine Vorfälle automatisch an Behörden.

Hilfsangebote, Telefonseelsorge und Fachstellen

Wichtige Anlaufstellen für Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung und Unterstützungen bei Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung: Unter der Telefonnummer 0800-546 546 5 oder per Mail an beratung@ads.bund.de

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Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz

Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) bietet neben Informationen auch eine Auflistung von Hotlines und Hilfeportalen für Männer*.

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Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland

Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland. Im bff sind über 210 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt. Über die bff Webseite finden Sie Notrufe und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

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Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK)

Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. Die Angebote und Materialien von FHK richten sich vor allem an Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, an Multiplikator*innen, Fachpersonen und alle am Thema Interessierten.

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Dickstinction – Sexuelle Belästigung im Netz

Digitaler Sexismus und Gewalt ist zum Beispiel das ungefragte Zusenden von Bildern von Geschlechtsteilen. Haben Sie ein sogenanntes „Dickpic" erhalten, können Sie unkompliziert Anzeige erstatten.

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Hilfe-Portal sexueller Missbrauch

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch erlebt haben oder angehörig sind. Die Telefonnummer 0800 22 55 530 ist Mo, Mi & Fr von 9-14 Uhr sowie Di & Do von 15-20 Uhr erreichbar.

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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Telefonnummer 116 016 und via Online-Beratung erhalten Sie rund um die Uhr anonym und kostenfrei Unterstützung.

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LARA – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt (Berlin)

Beratungsstelle für Frauen, trans, inter und nicht-binäre Personen ab 14 Jahren, die sexuelle Gewalt oder Übergriffe erlebt haben; bietet vertrauliche Unterstützung und Erstberatung.

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Polizei: 110

In akuter Gefahr

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Suse-hilft.de für Frauen und Mädchen mit Behinderung

Suse-hilft.de ist ein Angebot von „Suse sicher und selbstbestimmt − Im Recht." Dies ist ein Projekt des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Frauen und Mädchen mit Behinderung finden hier Aufklärung und Beratungsstellen in der Nähe.

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TelefonSeelsorge

0800 1110111 / 0800 1110222 oder 116 123 (24/7) - Unterstützung in schwierigen Lebenslagen

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Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt

Die Themis Vertrauensstelle berät als überbetriebliche und unabhängige Stelle Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt, die in der Kultur- und Medienbranche arbeiten. Sie versteht sich dabei als Mittlerin zwischen Betroffenen und Arbeitgebenden. Termine zur juristischen oder psychologischen Beratung können Mo-Fr unter der Telefonnummer 030 23 63 20 210 oder per Mail an beratung@themis-vertrauensstelle.de vereinbart werden.

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Weißer Ring

Der Weiße Ring bietet Informationen zur Prävention von Kriminalität und Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Opfer-Telefon 116 006

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S.I.G.N.A.L. e.V. – Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt

Vereinssitz und Geschäftsstelle: Grüntaler Straße 1, 13357 Berlin. Telefon: 030 - 27 59 53 53. E-Mail: info@signal-intervention.de

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Safe Sport – Dein Halt bei Gewalt

Telefonische Beratung: 0800 11 222 00. Online-Beratung und Terminvereinbarung per E-Mail: beratung@ansprechstelle-safe-sport.de. Vor-Ort-Beratung: Petersburger Str. 94, Eingang B, 10247 Berlin. Allgemeine Anfragen: kontakt@ansprechstelle-safe-sport.de

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UBSKM – Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch – anrufen, auch im Zweifelsfall: 0800 22 55 530. Telefonzeiten: Mo., Mi. & Fr. 9.00 bis 14.00 Uhr; Di. & Do. 15.00 bis 20.00 Uhr.

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HateAid – Betroffenenberatung bei digitaler Gewalt

HateAid bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt und Hass im Netz. Die Organisation berät zu rechtlichen Schritten und kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für gerichtliche Verfahren übernehmen.

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Governance & Team

Interdisziplinäre Expertise für verantwortungsvolle Entwicklung

Kernteam

  • Kriminalkommissarin mit Spezialisierung auf Sexualdelikte
  • AI Product Engineer für nutzerzentrierte Softwareentwicklung
  • Professorin für Rechtsmedizin

Fachbeirat

  • Psychologin für Traumatherapie
  • Datenschutzbeauftragte
  • Vertreter von Opferschutzorganisationen

Unsere Partner*innen

Wir arbeiten eng mit führenden NGOs, Beratungsstellen und Opferschutzorganisationen zusammen, um bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf wichtige Fragen zur Nutzung unserer Plattform

Kann ich die Plattform anonym nutzen?
Du benötigst keine Registrierung und musst keine persönlichen Daten angeben. Die Plattform ist datensparsam konzipiert. Bitte beachte, dass lokal auf Deinem Gerät Spuren entstehen können, etwa im Browser-Verlauf oder durch heruntergeladene Dateien.
Ersetzt diese Plattform eine Anzeige bei der Polizei?
Nein. Unsere Plattform bietet erste Orientierung und allgemeine Rechtsinformationen. Eine offizielle Anzeige kannst Du nur direkt bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten. Wir informieren Dich über diesen Prozess und mögliche Schritte.
Werden Vorfälle automatisch gemeldet?
Nein. Wir melden keine Vorfälle automatisch an Behörden. Du hast die volle Kontrolle über Deine Daten und entscheidest selbst, ob und wann Du weitere Schritte unternehmen möchtest.
Kostet die Nutzung etwas?
Nein. Die Nutzung unserer Plattform ist vollständig kostenfrei. Unser Ziel ist es, Unterstützung für alle Betroffenen zugänglich zu machen, unabhängig von finanziellen Mitteln.
Kann ich meine Gespräche später wieder aufrufen?
Nein. Gespräche werden nicht dauerhaft zur späteren Wiederherstellung gespeichert. Wenn Du Inhalte behalten möchtest, nutze bitte den PDF-Export und beachte die Sicherheitshinweise für Dein Gerät.
Akzeptiert die Polizei die PDF-Datei?
Das heruntergeladene PDF kann der Polizei als ergänzende Dokumentation vorgelegt werden — z. B. als Niederschrift deiner Schilderungen, als Hilfe bei der Beweissicherung oder als Grundlage für ein persönliches Gespräch bei der Dienststelle. Ob die Polizei Inhalte 1:1 in einer Anzeige/Ermittlungsakte übernimmt, hängt von den internen Abläufen und der Beurteilung der diensthabenden Beamt*innen ab. Wir empfehlen, das PDF mit einer Opferberatungsstelle oder einer Rechtsvertretung zu besprechen und ggf. vorab Kontakt zur zuständigen Dienststelle aufzunehmen.
Auf welchen Quellen beruhen die allgemeinen Rechtsinformationen?
Die allgemeinen Rechtsinformationen basieren auf folgenden deutschen Gesetzen und Rechtsquellen, die dem System als Wissensbasis hinterlegt sind: StGB (Strafgesetzbuch) — insbesondere die Abschnitte zu Sexualdelikten (§§ 174 ff.), Nachstellung (§ 238), Nötigung (§ 240), Erpressung (§ 253) und Körperverletzung GewSchG (Gewaltschutzgesetz) — Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) — Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz StPO (Strafprozessordnung) — Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht) — Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten KunstUrhG (Kunst-Urheberrechtsgesetz) — Recht am eigenen Bild, relevant bei Deepfakes und nicht einvernehmlichen Aufnahmen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) — zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schmerzensgeld Ergänzend sind forensische und polizeiliche Fachdokumente hinterlegt, die Informationen zu Beweissicherung, Anzeigeerstattung und Abläufen im Ermittlungsverfahren enthalten. Die Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dienen der ersten Orientierung. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung empfehlen wir, eine Beratungsstelle oder anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen.
Was kommt bei dem Erstatten einer Strafanzeige nach sexualisierter Gewalt auf mich zu?
1. Du kannst eine Strafanzeige kostenlos erstatten – bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht; vielfach auch schriftlich und je nach Bundesland online. 2. Du musst nicht sofort anzeigen. Wenn die Tat gerade erst passiert ist, kann es für die Beweissicherung wichtig sein, möglichst früh Hilfe zu holen und Spuren zu erhalten. Die Polizei rät in solchen Fällen, möglichst nichts zu waschen oder zu verändern, bevor Spuren gesichert wurden. 3. Bei der Anzeige werden zunächst deine Personalien aufgenommen. Dafür werden in der Regel Name, Geburtsdaten und Anschrift abgefragt; in Schutzfällen kann auch eine andere ladungsfähige Anschrift genutzt werden. 4. Häufig folgt direkt eine erste Zeugenvernehmung. Dabei schilderst du, was passiert ist. Die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft kann weitere Aussagen aufnehmen, wenn das für die Ermittlungen nötig ist. 5. Vor der Vernehmung wirst du über deine Rechte belehrt. Dazu gehört insbesondere, dass du bestimmte Fragen nicht beantworten musst, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest. 6. Du darfst Unterstützung zur Vernehmung mitbringen. Möglich sind insbesondere eine Vertrauensperson, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt und eine psychosoziale Prozessbegleitung; Letztere darf auch bei Vernehmungen und in der Hauptverhandlung anwesend sein. 7. Deine Adresse kann unter Umständen geschützt werden. Wenn eine Gefährdung besteht, kann eine alternative ladungsfähige Anschrift verwendet werden; außerdem kann dein Wohnort bei besonderer Gefährdung geheim gehalten werden. 8. Möglicherweise werden Beweise gesichert. Das kann bedeuten, dass Gegenstände als Spurenträger abgegeben werden, Aussagen dokumentiert oder ärztliche Untersuchungen veranlasst werden, wenn dies für das Verfahren erforderlich ist. 9. Nach der Anzeige beginnt das Ermittlungsverfahren. Die Polizei ermittelt den Sachverhalt und sichert Beweise; die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren und entscheidet später über das weitere Vorgehen. 10. Das Verfahren endet nicht automatisch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann Anklage erheben, einen Strafbefehl beantragen oder das Verfahren einstellen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 11. Du hast ein Recht auf Information. Verletzte sind möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in verständlicher Sprache über ihre Rechte zu informieren; auf Antrag können sie außerdem Auskünfte zum Verfahren erhalten. 12. Du kannst anwaltliche Unterstützung bekommen. Verletzte dürfen sich begleiten oder vertreten lassen; in bestimmten Fällen kann dem Nebenkläger auf Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. 13. Es gibt besondere Schutzmaßnahmen im Verfahren. Aussagen können unter bestimmten Voraussetzungen audiovisuell aufgezeichnet oder übertragen werden; außerdem kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, besonders in Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 14. Du musst den Weg nicht allein gehen. Neben anwaltlicher Hilfe gibt es psychosoziale Prozessbegleitung und weitere Opferhilfeangebote; diese sollen dich informieren, stabilisieren und durch das Verfahren begleiten. Kosten für anwaltliche Hilfe / Erstberatung / Rechtsschutz: - Erstberatung beim Anwalt: Wenn du Verbraucher*in bist und keine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, kostet ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; für sonstige außergerichtliche Beratung oder ein schriftliches Gutachten liegt die Obergrenze bei 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzliche notwendige Auslagen können hinzukommen. - Beratungshilfe bei wenig Geld: Wenn du wenig Einkommen/Vermögen hast, kannst du Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten der anwaltlichen Beratung weitgehend; laut Justiz-Services kostet die Beratung dann 15 Euro, wobei manche Kanzleien diese Gebühr auch erlassen. Beratungshilfe gibt es nur, wenn keine andere zumutbare Hilfe greift und keine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt. - Opferanwalt / Beiordnung im Strafverfahren: In bestimmten Fällen kann Betroffenen als Nebenkläger*in ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Das ist bei besonders schweren Delikten gesetzlich vorgesehen; gerade bei Sexualstraftaten kann das sehr wichtig sein. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, richtet sich nach § 397a StPO. - Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich je nach Vertrag Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Aber: Sie zahlt nicht jeden Rechtsstreit, viele Risiken sind ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Außerdem gilt meist eine Wartezeit von etwa 3 Monaten, teils auch 6 Monaten; die Ursache des Rechtsstreits darf in der Regel erst nach Ablauf dieser Wartezeit eingetreten sein. Das bedeutet praktisch: Für eine bereits geschehene Tat lässt sich meist nicht nachträglich noch Versicherungsschutz für genau diesen Fall abschließen. Quellen: - Strafanzeige bei der Polizei – Polizei-Beratung: https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/rechte/anzeige/ - Sexualstraftaten / Verhalten nach der Tat – Polizei-Beratung: https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/sexualstraftaten/ - § 158 StPO – Strafanzeige: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__158.html - § 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html - § 68 StPO – Vernehmung zur Person / Schutz der Anschrift: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__68.html - § 397a StPO – Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__397a.html - § 406g StPO – Psychosoziale Prozessbegleitung: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406g.html - § 406h StPO – Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406h.html - § 406i StPO – Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406i.html - PsychPbG – Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/psychpbg/BJNR252900015.html - § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html - Bundesrechtsanwaltskammer: Was kostet das?: https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/ - Justiz-Services: Beratungshilfe: https://service.justiz.de/beratungshilfe - BMJ: Antrag auf Beratungshilfe: https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_beratungshilfe/form_beratungshilfe_node.html - Verbraucherzentrale: Rechtsschutzversicherung: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-32194 - BMJ: Opferschutz im Strafverfahren: https://www.bmjv.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferschutz_strafverfahren/einleitung_opferschutz_strafverfahren/opferschutz_einleitung_strafverfahren_node.html

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